Locarnoverträge

Locarnoverträge
I
Locarnoverträge
 
Der Abschluss des Dawesplans war das erste Ergebnis neuer internationaler Verhandlungen nach dem Abbruch des Ruhrkampfes. Am 9. Februar 1925 bot der deutsche Außenminister Gustav Stresemann der französischen Regierung einen umfassenden Sicherheitspakt an, in dem die deutsch-französische und die deutsch-belgische Grenze international als endgültig garantiert werden sollten.
 
Frankreich reagierte erst nach Monaten und auf Drängen Großbritanniens und der USA. Nach intensivem Notenwechsel kam im Oktober 1925 in Locarno eine Konferenz zustande. Das am 16. Oktober abgeschlossene Vertragswerk bestand aus einer Reihe von Einzelverträgen, in deren Mittelpunkt der Rheinpakt stand. Mit ihm verzichteten Frankreich, Belgien und Deutschland auf eine gewaltsame Veränderung ihrer gemeinsamen Grenzen. Großbritannien und Italien traten dem Abkommen als Garantiemächte bei. Deutschland erkannte die Rechtmäßigkeit seiner Westgrenzen an. Es stimmte auch der im Versailler Vertrag festgelegten Entmilitarisierung des Rheinlandes zu. Dem Rheinpakt schlossen sich Schiedsverträge an, die Deutschland mit Polen und der Tschechoslowakei vereinbarte. Eine weitergehende Anerkennung der deutschen Ostgrenzen (»Ostlocarno«) lehnte die deutsche Delegation ab, um den Anspruch auf eine spätere Revision der Ostgrenzen aufrechtzuerhalten. Frankreich schloss, um dem Sicherheitsbedürfnis Polens und der Tschechoslowakei entgegenzukommen, zusätzliche Beistandsverträge mit beiden Staaten ab.
 
Von allen beteiligten Staatsmännern wurde das Vertragswerk von Locarno als bedeutsamer Schritt zu einer dauerhaften Befriedung Europas gewertet. Die Aufnahme Deutschlands in den Völkerbund im September 1926, die im Schlussprotokoll des Locarnopaktes zugesagt worden war, war die logische Folge dieser politischen Entwicklung zur Entspannung. Im April 1926 wurde in Berlin ein deutsch- sowjetischer Freundschaftsvertrag unterzeichnet und damit das Bündnis von Rapallo bekräftigt. Die Garantien für die Westmächte und die Einbindung in das neue internationale System wurden durch ein Neutralitätsversprechen gegenüber der Sowjetunion im Falle eines Krieges ergänzt, solange diese nicht der Angreifer sei.
II
Locạrnoverträge,
 
Locạrnopakt, die auf der Konferenz von Locarno (5.-16. 10. 1925) ausgehandelten Verträge, von den Vertragspartnern (Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Polen, Tschechoslowakei) am 16. 10. in Locarno paraphiert und am 1. 12. 1925 in London unterzeichnet. Die Locarnoverträge schufen einen »Sicherheits-, Rhein- oder Westpakt«. Dieser sah eine gemeinsame Bürgschaft der Vertragspartner für die deutschen Westgrenzen und die Entmilitarisierung des Rheinlandes, ein Verbot des Angriffs und eine friedliche Regelung aller Streitigkeiten vor. Großbritannien und Italien garantierten diese Abmachung durch ein Hilfsversprechen für jeden durch Verletzung der Verträge bedrohten Vertragspartner. Eine Garantie der deutschen Ostgrenzen (»Ost-Locarno«) hatte der deutsche Außenminister G. Stresemann im Hinblick auf deutsche Revisionsforderungen abgelehnt.
 
Der Hauptvertrag wurde durch Schiedsverträge des Deutschen Reiches mit Belgien und Frankreich sowie mit Polen und der Tschechoslowakei ergänzt. Unter Bezugnahme auf die Locarnoverträge schloss Frankreich am 16. 10. 1925 Beistandsverträge mit Polen und der Tschechoslowakei ab. Die Verträge führten zum Eintritt Deutschlands in den Völkerbund und brachten eine internationale Entspannung.
 
Die nationalsozialistische Außenpolitik zerstörte das Vertragswerk endgültig mit der Besetzung des entmilitarisierten Rheinlandes (1936).
 
 
M. Walsdorff: Westorientierung u. Ostpolitik (1971);
 J. Jacobson: Locarno diplomacy (Princeton, N. J., 1972);
 F. Knipping: Dtl., Frankreich u. das Ende der Locarno-Ära 1928-1931 (1987);
 
L. u. Osteuropa. Fragen eines europ. Sicherheitssystems in den 20er Jahren, hg. v. R. Schattkowsky (1994).

Universal-Lexikon. 2012.

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